Arzthelferinnen
 
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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Arzthelferinnen - Begabtenförderung
 

Berufliche Bildung für Arzthelferinnen

Das Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung" fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen. Sie ist eine wirksame Unterstützung derjenigen, die sich im Wettbewerb der Bildungswege für die "Karriere mit Lehre" entscheiden.
Gut ein Drittel der Geförderten erzielte bereits nach zwei bis drei Jahren durch die Weiterbildung Status- oder Einkommensverbesserungen.

Wer wird gefördert ?
  Arzthelferinnen
  • mit abgeschlossener Berufsausbildung,
  • die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die Ihre Abschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
absolviert haben
Was wird gefördert ?
  Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle, berufsbegleitende fachbezogene oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert.
Förderfähig sind z.B.
  1. die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  2. die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsförderung,
  3. die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.
Was wird bezahlt ?
  Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.800 € für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 %, höchstens jedoch 120 € pro Förderjahr zu tragen.

Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten sind förderfähig.
Maßnahmekosten sind in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten förderfähig. Als Maßnahmekosten können neben Teilnahmegebühren auch Fahrt- und/oder Aufenthaltskosten, sowie sonstige maßnahmebedingte Aufwendungen anerkannt werden. Diese Kosten sind im Antrag mit Belegen nachzuweisen.

Wo finde ich Weiterbildungsmaßnahmen ?
  Es gibt eine Vielzahl von Angeboten von verschiedenen Veranstaltern.
Man wählt selbst die Maßnahme aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die Bezirksärztekammer Trier.
Zuständige Stellle:
  Die Bezirksärztekammer Trier übernimmt als zuständige Stelle die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall, sie entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

 

 
   
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Herr Stefan Leidinger
Telefon 0651 994759 - 14
 
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