Arzthelferinnen
 
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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Arzthelferinnen - Erziehungsurlaub
 

Informationen zum Erziehungsurlaub von Auszubildenden Arzthelferinnen

  • Die Ausbildungszeit verlängert sich durch die Mutterschutzfrist nicht.
  • Die Auszubildende hat Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zu 3 Jahren und muss diesen 4 Wochen vor Inanspruchnahme dem Ausbilder melden (mit Angabe der Dauer).
  • Die Ausbildungszeit verlängert sich automatisch um die Zeit des Erziehungsurlaubs.
    § 29 Abs. 36 BbiG; § 20 Abs. 1 BErzGG
  • Bei ev. Fehlzeiten vor der Mutterschaft (Ausfallzeit durch ev. Krankheit) und die Zeiten des Erziehungsurlaubes müssen nachgeholt werden.
    • Der Vertrag muss in diesem Fall mit dem Ausbilder schriftlich über die Fehlzeit plus die Erziehungszeit ergänzt werden, danach ist eine Teilnahme an der darauffolgenden Prüfung als Externe möglich.oder
    • der Ausbilder ist einverstanden die Auszubildende für die Fehlzeit + Erziehungszeit + Zeit bis zur nächsten Prüfung zu beschäftigen.
  • Auszubildende können während ihrem Erziehungsurlaub, nach Absprache mit der Schule, an dem Berufsschulunterricht teilnehmen, dieser wird aber nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet.

Informationen zum Mutterschutz und Erziehungsgeld

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Gewerbeaufsicht
Ostallee 31
54290 Trier
Telefon: 0651/9481-156

Nach § 5 des Mutterschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen.

Hierzu ist ein Meldebogen beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich.

Daraufhin erhält der Arbeitgeber Informationen zur Weiterbeschäftigung. Bei Arzthelferinnen wird auf die Beschäftigungsverbote (verbotenen Tätigkeiten) in der Praxis hingewiesen.

Folgende Broschüren sind kostenfrei beim

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Postfach 201551, 53145 Bonn
Tel: 0180/532 93 29
erhältlich:

  • Mutterschutzgesetz; Leitfaden zum Mutterschutz
  • Erziehungsgeld, Elternzeit
 
   
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Ihr Ansprechpartner
Herr Stefan Leidinger
Telefon 0651 994759 - 14
 
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