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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Arzthelferinnen - Abschlussprüfung
 

Inhalt, Dauer und Bewertung der Abschlussprüfung für ArzthelferInnen

Gliederung der Prüfung:

Die Abschlussprüfung wird in den Prüfungsfächern Medizin, Verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich
und im Prüfungsfach Praktische Übungen mit Fragen aus den Bereichen Medizin, Verwaltung und Abrechnung mündlich
durchgeführt.

Prüfungsdauer:

schriftlich:
Prüfungsfächer Medizin und Verwaltung je 120 Minuten
Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde 45 Minuten

mündlich:
Prüfungsfach Praktische Übungen höchstens 45 Minuten

Prüfungsergebnis:

Die Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet:
 
Punkte
 
Note
 
100-92
 
1
=
sehr gut
 
unter
92 - 81
 
2
=
gut
 
unter
81 - 67
 
3
=
befriedigend
 
unter
67 - 50
 
4
=
ausreichend
 
unter
50 - 30
 
5
=
mangehaft
 
unter
30 - 0
 
6
=
ungenügend

Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest und bezeichnet es mit einer Note nach § 21 der Prüfungsordnung.

Das Ergebnis der schriftlichen Arbeiten wird dem Prüfling rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor Beginn der Prüfung im Prüfungsfach "Praktische Übungen" bekanntgegeben.

Dem Prüfling wird am letzten Prüfungstag (Praktische Übungen) vom Prüfungsausschuss mitgeteilt, ob er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Hierüber wird dem Prüfling eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnete Bescheinigung ausgehändigt.

Mündliche Ergänzungsprüfung:

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Der Prüfungsausschuss kann auf Wunsch des Prüfungsteilnehmers einer zusätzlichen mündlichen Prüfung (mündliche Ergänzungsprüfung) in einem Prüfungsfach zustimmen, wenn die begründete Aussicht besteht, dass hierdurch das Gesamtergebnis verbessert werden kann.

Die Prüfungsdauer ist in das Ermessen des Prüfungsausschusses gestellt. Wichtig ist, dass ein Prüfungsgespräch geführt wird.

Die schriftliche und die ergänzende mündliche Prüfung in einem Fach haben das gleiche Gewicht.

Wann ist die Prüfung bestanden bzw. nicht bestanden ?

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsfächer Medizin und Verwaltung gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.

Beispiel: Punkte Fach Medizin x 2
  Punkte Fach Verwaltung x 2
  Punkte Fach WiSo x 1
  Punkte Fach Prakt.Übungen x 1
 
  Summe geteilt durch 6 = Gesamtpunkte
 
Berechnung nach Punkteschlüssel = Gesamtnote

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und im Durchschnitt der Prüfungsergebnisse für die Prüfungsfächer Medizin und Verwaltung mindestens ausreichende Leistungen ( = mindestens 50 Punkte) erbracht werden.

Werden die Prüfungsleistungen in mindestens einem Prüfungsfach mit ungenügend (= unter 30 Punkte) gewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Trotz einer nicht bestandenen schriftlichen Abschlussprüfung (das heißt Note ungenügend in einem oder mehreren Fächern) nimmt der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung im Fach Praktische Übungen teil.

Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

In der Wiederholungsprüfung müssen nur noch die Prüfungsfächer wiederholt werden die mit der Note mangelhaft und ungenügend bewertet wurden.

Prüfungszeugnis:

Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling von der Bezirksärztekammer ein Prüfungszeugnis und den ArzthelferInnenbrief.
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer sowie der ausbildende Arzt/ die ausbildende Ärztin einen schriftlichen Bescheid.

 
   
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