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Inhalt, Dauer und Bewertung der Abschlussprüfung
für ArzthelferInnen
Gliederung der Prüfung:
Die Abschlussprüfung wird in den Prüfungsfächern
Medizin, Verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich
und im Prüfungsfach Praktische Übungen
mit Fragen aus den Bereichen Medizin, Verwaltung
und Abrechnung mündlich
durchgeführt.
Prüfungsdauer:
schriftlich:
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| Prüfungsfächer Medizin und Verwaltung |
je 120 Minuten |
| Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde |
45 Minuten |
mündlich:
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| Prüfungsfach Praktische Übungen |
höchstens 45 Minuten |
Prüfungsergebnis:
Die Prüfungsleistungen werden wie folgt bewertet:
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Punkte
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Note
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100-92
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1
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=
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sehr gut |
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unter
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92 - 81
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2
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=
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gut |
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unter
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81 - 67
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3
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=
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befriedigend |
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unter
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67 - 50
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4
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=
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ausreichend |
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unter
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50 - 30
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5
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=
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mangehaft |
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unter
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30 - 0
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6
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=
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ungenügend |
Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis
der Prüfung fest und bezeichnet es mit einer Note nach
§ 21 der Prüfungsordnung.
Das Ergebnis der schriftlichen Arbeiten wird dem
Prüfling rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor
Beginn der Prüfung im Prüfungsfach "Praktische
Übungen" bekanntgegeben.
Dem Prüfling wird am letzten Prüfungstag
(Praktische Übungen) vom Prüfungsausschuss mitgeteilt,
ob er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.
Hierüber wird dem Prüfling eine vom Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses unterzeichnete Bescheinigung
ausgehändigt.
Mündliche Ergänzungsprüfung:
Die schriftliche Prüfung ist auf
Antrag des Prüfungsteilnehmers
oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses
in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung
zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung
den Ausschlag geben kann.
Der Prüfungsausschuss kann auf Wunsch des
Prüfungsteilnehmers einer zusätzlichen mündlichen
Prüfung (mündliche Ergänzungsprüfung)
in einem Prüfungsfach zustimmen, wenn die begründete
Aussicht besteht, dass hierdurch das Gesamtergebnis verbessert
werden kann.
Die Prüfungsdauer ist in das Ermessen des
Prüfungsausschusses gestellt. Wichtig ist, dass ein Prüfungsgespräch
geführt wird.
Die schriftliche und die ergänzende mündliche
Prüfung in einem Fach haben das gleiche Gewicht.
Wann ist die Prüfung bestanden bzw. nicht
bestanden ?
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben
die Prüfungsfächer Medizin
und Verwaltung gegenüber jedem
der übrigen Prüfungsfächer das
doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen
im Gesamtergebnis und im Durchschnitt der Prüfungsergebnisse
für die Prüfungsfächer Medizin und Verwaltung
mindestens ausreichende Leistungen ( = mindestens
50 Punkte) erbracht werden.
Werden die Prüfungsleistungen in mindestens
einem Prüfungsfach mit ungenügend
(= unter 30 Punkte) gewertet, so ist die Prüfung
nicht bestanden.
Trotz einer nicht bestandenen schriftlichen Abschlussprüfung
(das heißt Note ungenügend in einem oder mehreren
Fächern) nimmt der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung
im Fach Praktische Übungen teil.
Die nicht bestandene Abschlussprüfung kann
zweimal wiederholt werden.
In der Wiederholungsprüfung müssen nur
noch die Prüfungsfächer wiederholt werden die mit
der Note mangelhaft und ungenügend
bewertet wurden.
Prüfungszeugnis:
Über die bestandene Prüfung erhält
der Prüfling von der Bezirksärztekammer ein Prüfungszeugnis
und den ArzthelferInnenbrief.
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfungsteilnehmer
sowie der ausbildende Arzt/ die ausbildende Ärztin einen
schriftlichen Bescheid.
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