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Hinweis zu allen Tarifverträgen |
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An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.
Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtssprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht. |
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Bezirksärztekammer Trier |
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Arzthelferinnen - Ausbildung |
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Voraussetzungen |
- Freude am Umgang mit Menschen
- Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem
Arbeiten
- Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft
- Kontaktfähigkeit
- Freude und Interesse am Arbeiten im Team
- Bereitschaft zu gründlichem Lernen
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Schulbildung |
- guter Hauptschulabschluss odermittlere Reife
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Ausbildung |
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Dauer/Inhalt |
- Die Ausbildung dauert drei
Jahre und wird im dualen System durchgeführt,
d. h. der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in der
Arztpraxis, der theoretische Teil in der Berufsschule.
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Zwischenprüfung |
- Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung.
Sie dient der Ermittlung des Leistungs-standes des Auszubildenden.
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Abschlussprüfung |
- Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer
Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der
Ärztekammer ab. Die Abschlussprüfung ist in den
Prüfungsfächern "Medizin", "Verwaltung"
sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" schriftlich
und im Prüfungsfach "Praktische Übungen"
überwiegend mündlich durchzuführen.
- Bei Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die Ärztekammer
den Brief "Medizinische Fachangestellte" bzw. "Medizinischer Fachangestellter".
Mit dem Erhalt dieses Briefes können Sie als qualifizierte
Mitarbeiterin bzw. als qualifizierter Mitarbeiter in der
Praxis eines Arztes tätig werden.
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Ausbildungsvergütung |
- Ausbildungsjahr 610,00 € monatlich
- Ausbildungsjahr 650,00 € monatlich
+ 15,00 € Vermögenswirksame Leistungen
- Ausbildungsjahr 700,00 € monatlich
+ 15,00 € Vermögenswirksame Leistungen
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Urlaub |
- 28 Arbeitstage jährlich
Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine Staffelung von Urlaubstagen "aus Altersgründen" bereits ab dem 30. oder 40. Lebensjahr als "unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung" untersagt hatte, war eine Anpassung der in § 16 des Manteltarifvertrags enthaltenen Urlaubsregelung notwendig geworden. Seit 01.01.2013 gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) nun eine neue Urlaubsregelung. MFA stehen künftig 28 Urlaubstage und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Urlaubstage zu. MFA im Alter unter 30 Jahre haben somit zwei Tage mehr Urlaub im Jahr.
Für MFA, die vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrags bereits 40 Jahre alt geworden sind und damit nach der bisherigen Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben, enthält der Änderungstarifvertrag eine Bestandsschutzregelung. Die betreffenden MFA behalten bei über den 31.12.2012 hinaus fortbestehendem Arbeitsverhältnis weiter den Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bzw. 36 Werktagen. Der Änderungstarifvertrag wurde veröffentlicht im Dt.Äbl. v. 07.01.2013, A 44
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Arbeitszeit |
- Durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich
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Aufstiegschancen |
- Durch Besuch besonderer Fachlehrgänge kann die Qualifikation
als Medizinische Fachangestellte bzw. Medizinischer Fachangestellter erworben werden.
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Prüfungstermine |
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Die aktuellen Prüfungstermine der Medizinischen Fachangestellten können Sie telefonisch bei Herrn Leidinger erfragen. Die Durchwahl lautet:
0651 - 99475914 |
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Ihr Ansprechpartner |
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Herr Stefan Leidinger |
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Telefon 0651 994759 - 14 |
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Die aktuellen Tarifverträge |
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Manteltarif
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Tarifvertrag zur betriebl. Altersversorgung
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Gehaltsltarifvertrag
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Muster Arbeitsvertrag |
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MFA Arbeitsvertrag
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