Arzthelferinnen
 
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Hinweis zu allen Tarifverträgen
An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.
Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtssprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.
Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Arzthelferinnen - Ausbildung
 

WICHTIGE INFORMATION ZUR AUSBILDUNG VON MEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN
ab 1. März 2007 tritt eine neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild der ArzthelferIn in Kraft. Die neue Berufsbezeichnung ist dann Medizinische/r Fachangestellte/r.
Den neuen Ausbildungsrahmenplan stellen wir Ihnen als .pdf Dokument zum Download (86kb) zur Verfügung. Der bisherige Ausbildungsrahmenplan verliert damit seine Gültigkeit.

Weitere Informationen der Bezirksärztekammer Trier finden Sie hier. [ Details ]

Beachten Sie bitte auch die Hinweise der Bundesärztekammer aus dem Deutschen Ärzteblatt. [ Details ]

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur med. Fachangestellten. [ Details ]

Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan. [ Details ]

 

Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Er steht seit der Neugliederung der Berufsausbildung auch Männern offen. Vor dem Beginn der Berufsausbildung schließen der ausbildende Arzt und der Auszubildende einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser Vertrag ist von dem ausbildenden Arzt der zuständigen Ärztekammer zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzureichen.

 
Voraussetzungen
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem Arbeiten
  • Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft
  • Kontaktfähigkeit
  • Freude und Interesse am Arbeiten im Team
  • Bereitschaft zu gründlichem Lernen
 
Schulbildung
  • guter Hauptschulabschluss odermittlere Reife
 
Ausbildung    
Dauer/Inhalt
  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt, d. h. der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in der Arztpraxis, der theoretische Teil in der Berufsschule.
 
Zwischenprüfung
  • Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung. Sie dient der Ermittlung des Leistungs-standes des Auszubildenden.
 
Abschlussprüfung
  • Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer ab. Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsfächern "Medizin", "Verwaltung" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" schriftlich und im Prüfungsfach "Praktische Übungen" überwiegend mündlich durchzuführen.
  • Bei Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die Ärztekammer den Brief "Medizinische Fachangestellte" bzw. "Medizinischer Fachangestellter". Mit dem Erhalt dieses Briefes können Sie als qualifizierte Mitarbeiterin bzw. als qualifizierter Mitarbeiter in der Praxis eines Arztes tätig werden.
 
Ausbildungsvergütung
  1. Ausbildungsjahr 561,00 € monatlich
  2. Ausbildungsjahr 602,00 € monatlich
    + 15,00 € Vermögenswirksame Leistungen
  3. Ausbildungsjahr 646,00 € monatlich
    + 15,00 € Vermögenswirksame Leistungen
 
Urlaub
  • 26 Arbeitstage jährlich
 
Arbeitszeit
  • Durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich
 
Aufstiegschancen
  • Durch Besuch besonderer Fachlehrgänge kann die Qualifikation als Medizinische Fachangestellte bzw. Medizinischer Fachangestellter erworben werden.
 
 
Prüfungstermine
Die aktuellen Prüfungstermine der Medizinischen Fachangestellten können Sie telefonisch bei Herrn Leidinger erfragen. Die Durchwahl lautet:
0651 - 99475914

 

   
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Die aktuellen Tarifverträge
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