Arzthelferinnen
 
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vertrag
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Hinweis zu allen Tarifverträgen
An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.
Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtssprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.
Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Arzthelferinnen - Ausbildung
 

WICHTIGE INFORMATION ZUR AUSBILDUNG VON MEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN
ab 1. März 2007 tritt eine neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild der ArzthelferIn in Kraft. Die neue Berufsbezeichnung ist dann Medizinische/r Fachangestellte/r.
Den neuen Ausbildungsrahmenplan stellen wir Ihnen als .pdf Dokument zum Download (86kb) zur Verfügung. Der bisherige Ausbildungsrahmenplan verliert damit seine Gültigkeit.

Weitere Informationen der Bezirksärztekammer Trier finden Sie hier. [ Details ]

Beachten Sie bitte auch die Hinweise der Bundesärztekammer aus dem Deutschen Ärzteblatt. [ Details ]

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur med. Fachangestellten. [ Details ]

Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan. [ Details ]

 

Der Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Er steht seit der Neugliederung der Berufsausbildung auch Männern offen. Vor dem Beginn der Berufsausbildung schließen der ausbildende Arzt und der Auszubildende einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser Vertrag ist von dem ausbildenden Arzt der zuständigen Ärztekammer zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzureichen.

 
Voraussetzungen
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortungsvollem Arbeiten
  • Flexibilität, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft
  • Kontaktfähigkeit
  • Freude und Interesse am Arbeiten im Team
  • Bereitschaft zu gründlichem Lernen
 
Schulbildung
  • guter Hauptschulabschluss odermittlere Reife
 
Ausbildung    
Dauer/Inhalt
  • Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt, d. h. der praktische Teil der Ausbildung erfolgt in der Arztpraxis, der theoretische Teil in der Berufsschule.
 
Zwischenprüfung
  • Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine Zwischenprüfung. Sie dient der Ermittlung des Leistungs-standes des Auszubildenden.
 
Abschlussprüfung
  • Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Ärztekammer ab. Die Abschlussprüfung ist in den Prüfungsfächern "Medizin", "Verwaltung" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde" schriftlich und im Prüfungsfach "Praktische Übungen" überwiegend mündlich durchzuführen.
  • Bei Bestehen der Abschlussprüfung erteilt die Ärztekammer den Brief "Medizinische Fachangestellte" bzw. "Medizinischer Fachangestellter". Mit dem Erhalt dieses Briefes können Sie als qualifizierte Mitarbeiterin bzw. als qualifizierter Mitarbeiter in der Praxis eines Arztes tätig werden.
 
Ausbildungsvergütung
  1. Ausbildungsjahr 610,00 € monatlich
  2. Ausbildungsjahr 650,00 € monatlich
    + 15,00 € Vermögenswirksame Leistungen
  3. Ausbildungsjahr 700,00 € monatlich
    + 15,00 € Vermögenswirksame Leistungen
 
Urlaub
  • 28 Arbeitstage jährlich

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine Staffelung von Urlaubstagen "aus Altersgründen" bereits ab dem 30. oder 40. Lebensjahr als "unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung" untersagt hatte, war eine Anpassung der in § 16 des Manteltarifvertrags enthaltenen Urlaubsregelung notwendig geworden. Seit 01.01.2013 gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) nun eine neue Urlaubsregelung. MFA stehen künftig 28 Urlaubstage und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Urlaubstage zu. MFA im Alter unter 30 Jahre haben somit zwei Tage mehr Urlaub im Jahr.

    Für MFA, die vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrags bereits 40 Jahre alt geworden sind und damit nach der bisherigen Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben, enthält der Änderungstarifvertrag eine Bestandsschutzregelung. Die betreffenden MFA behalten bei über den 31.12.2012 hinaus fortbestehendem Arbeitsverhältnis weiter den Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bzw. 36 Werktagen. Der Änderungstarifvertrag wurde veröffentlicht im Dt.Äbl. v. 07.01.2013, A 44

 
Arbeitszeit
  • Durchschnittlich 38,5 Stunden wöchentlich
 
Aufstiegschancen
  • Durch Besuch besonderer Fachlehrgänge kann die Qualifikation als Medizinische Fachangestellte bzw. Medizinischer Fachangestellter erworben werden.
 
 
Prüfungstermine
Die aktuellen Prüfungstermine der Medizinischen Fachangestellten können Sie telefonisch bei Herrn Leidinger erfragen. Die Durchwahl lautet:
0651 - 99475914

 

   
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Ihr Ansprechpartner
Herr Stefan Leidinger
Telefon 0651 994759 - 14

Die aktuellen Tarifverträge
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MFA Arbeitsvertrag
 
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