Für Ärztinnen und Ärzte besteht im Bereich
der Bezirksärztekammern Trier auf freiwilliger Basis
eine Gemeinschaftshilfe. Im Sterbefall einer Kollegin bzw.
eines Kollegen, der dieser Einrichtung angehörte, wird
von jedem ein Betrag von 12,27 Euro (24,00 DM) gezahlt. An
die Hinterbliebenen bzw. eine berechtigte Person wird hieraus
ein Sterbegeld von 4.090,34 Euro gezahlt.
Mitglied der Gemeinschaftshilfe kann jeder Arzt werden, soweit
er Mitglied der Bezirksärztekammer Trier ist und das
45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Die Beitrittserklärung
gilt ohne ausdrückliche Annahmeerklärung als genehmigt,
wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang bei
der Bezirksärztekammer Trier schriftlich abgelehnt wird.
Eine Beitrittserklärung für die Gemeinschaftshilfe
der Bezirksärztekammern Trier können Sie bei uns
anfordern oder downloaden.
Gerne können Sie auch die Richtlinien der Gemeinschaftshilfe
einsehen, aus denen sich die Einzelheiten der Gemeinschaftshilfe
ergeben.
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