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Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Gemeinschaftshilfe der Bezirksärztekammer Trier

Für Ärztinnen und Ärzte besteht im Bereich der Bezirksärztekammern Trier auf freiwilliger Basis eine Gemeinschaftshilfe. Im Sterbefall einer Kollegin bzw. eines Kollegen, der dieser Einrichtung angehörte, wird von jedem ein Betrag von 12,27 Euro (24,00 DM) gezahlt. An die Hinterbliebenen bzw. eine berechtigte Person wird hieraus ein Sterbegeld von 4.090,34 Euro gezahlt.

Mitglied der Gemeinschaftshilfe kann jeder Arzt werden, soweit er Mitglied der Bezirksärztekammer Trier ist und das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Die Beitrittserklärung gilt ohne ausdrückliche Annahmeerklärung als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang bei der Bezirksärztekammer Trier schriftlich abgelehnt wird.

Eine Beitrittserklärung für die Gemeinschaftshilfe der Bezirksärztekammern Trier können Sie bei uns anfordern oder downloaden.

Gerne können Sie auch die Richtlinien der Gemeinschaftshilfe einsehen, aus denen sich die Einzelheiten der Gemeinschaftshilfe ergeben.

 
   
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Ihre Ansprechpartnerin
Frau Monika Reichert
Telefon 0651 994759 - 16
 
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