Fachkunde Geriatrie neu eingeführt
Am 02.02.2013 wurde mit der letzten Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz die Fachkunde Geriatrie (lfd. Nr. 53, Seite 90) aufgenommen.
Voraussetzung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Für die Zulassung zur Prüfung sind nachzuweisen:
- 80 dokumentierte Fällen bei Patienten mit mindestens zwei geriatrischen Krankheitsbildern
- 40 Stunden Kurs-Weiterbildung Geriatrie
Ablauf der v.g. Übergangsbestimmungen: 31.12.2015
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung an uns erst nach Ableistung des Kurses und Behandlung der geriatrischen Fälle möglich ist.
Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag dieses Anmeldeformular. Auf Seite 2 finden Sie Hinweise zur Auflistung der Behandlungsfälle (für stationär tätige Ärztinnen und Ärzte zusätzlich eine vorbereitete Bescheinigung). Wir bitten alle Antragsteller, den Nachweis in dieser Form zu erbringen.
Die Zusatzbezeichnung Geriatrie wurde geändert, so dass die Weiterbildungszeit nunmehr 24 Monate (bisher 18 Monate) beträgt. Kammerangehörige, die mit der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Geriatrie vor dem 02.02.2013 begonnen haben, können diese nach der alten Regelung abschließen (allgemeine Übergangsbestimmungen, § 20, Abs. 6 WBO)
Weitere Fragen können Sie gerne telefonisch oder per e-mail an Frau Heinz richten, Tel. 0651/994759-12, heinz@aerztekammer-trier.de
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