Weiterbildung
 
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Antrag auf Anerkennung für alle Bezeichnungen
Bezirksärztekammer Trier
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen
Weiterbildungsordnung für die Ärzte in Rheinland-Pfalz

 

 

Die Grundlage der Weiterbildung für die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzweiterbildungen ergibt sich aus der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz in ihrer derzeit gültigen Fassung.

 
  Weiterbildungsordnung 2006   Weiterbildungsrichtlinien 2006  
  Haben Sie Ihre Weiterbildung vor dem Jahre 2006 begonnen, können Sie Ihre Weiterbildung wahlweise auch nach der Weiterbildungsordnung 1996 abschließen:  
  Weiterbildungsordnung 1996   Weiterbildungsrichtlinien 1996  
 

Fachkunde Geriatrie neu eingeführt
Am 02.02.2013 wurde mit der letzten Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz die Fachkunde Geriatrie (lfd. Nr. 53, Seite 90) aufgenommen.

Voraussetzung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Für die Zulassung zur Prüfung sind nachzuweisen:

  1. 80 dokumentierte Fällen bei Patienten mit mindestens zwei geriatrischen Krankheitsbildern
  2. 40 Stunden Kurs-Weiterbildung Geriatrie

Ablauf der v.g. Übergangsbestimmungen: 31.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung an uns erst nach Ableistung des Kurses und Behandlung der geriatrischen Fälle möglich ist.

Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag dieses Anmeldeformular. Auf Seite 2 finden Sie Hinweise zur Auflistung der Behandlungsfälle (für stationär tätige Ärztinnen und Ärzte  zusätzlich eine vorbereitete Bescheinigung). Wir bitten alle Antragsteller, den Nachweis in dieser Form zu erbringen.

Die Zusatzbezeichnung Geriatrie wurde geändert, so dass die Weiterbildungszeit nunmehr 24 Monate (bisher 18 Monate) beträgt. Kammerangehörige, die mit der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Geriatrie vor dem 02.02.2013 begonnen haben, können diese nach der alten Regelung abschließen (allgemeine Übergangsbestimmungen, § 20, Abs. 6 WBO)

Weitere Fragen können Sie gerne telefonisch oder per e-mail an Frau Heinz richten, Tel. 0651/994759-12, heinz@aerztekammer-trier.de
 
 


Dokumentation der Weiterbildung

§ 8 der Weiterbildungsordnung (WBO) verpflichtet die Weiterbildungsassistenten zur Dokumentation. Hierfür stehen Logbücher für alle Gebiete und Zusatzbezeichungen bereit, die über die homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (sh. folgenden Link) herunter geladen werden können. Hierzu gehört auch die Dokumentation eines jährlich zu führenden Gesprächs zwischen Weiterbilder und Assistent.

Logbücher Weiterbildung

Seitens der Bezirksärztekammer Trier wurde festgelegt, dass diese auf jeden Fall seit dem 01.01.2009 nachzuweisen sind, wenn der Abschluss der Weiterbildung auf der Grundlage der WBO 2006 erfolgt.

 
 

Für Ihre Antragstellung verwenden Sie bitte das zum Download bereit stehende Formular „Antrag auf Anerkennung für alle Bezeichnungen“ und beachten Sie die auf Seite 2 aufgelisteten Unterlagen, die diesem in 4-facher Ausfertigung beizufügen sind.

 
   
   
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Ihre Ansprechpartnerinnen
Frau Birgit Heinz
Telefon 0651 994759 - 12
Frau Steffi Saar
Telefon 0651 994759 - 18
 
 
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