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Bezirksärztekammer Trier |
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Aktuelles - Archiv |
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Umsetzung der Musterweiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz
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Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat mit der notwendigen 2/3-Mehrheit am 05.05.2004 die Umsetzung der auf dem 106. Deutschen Ärztetag 2003 in Köln beschlossenen Musterweiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz beschlossen. Zum Wirksamwerden bedarf diese Novelle der Genehmigung durch das Aufsichtsministerium und der Veröffentlichung im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz.
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Die neue Weiterbildungsordnung sieht einige Änderungen gegenüber der alten Weiterbildungsordnung vor, auf die bereits jetzt hingewiesen werden soll.
Die bisherigen 5 Ebenen der Weiterbildung (Gebiete, Schwerpunkte, Bereiche, Fakultative Weiterbildung, Fachkunden) werden auf 3 Ebenen (Gebiete, Schwerpunkte und Zusatzweiterbildungen) reduziert. Damit verbunden ist eine „Entschlankung“ und eine „Deregulierung“ des Weiterbildungsrechts.
Alle Bezeichnungen nach der neuen Weiterbildungsordnung sind künftig führungsfähig.
Wichtigster Unterschied ist, das künftig alle Bezeichnungen mit einer Prüfung vor der Ärztekammer erworben werden müssen. Dies gilt auch im Rahmen der Übergangsbestimmungen.
Versuche, im Rahmen der Vertreterversammlung die Prüfung nur für den „Regelfall“ bzw. als „Grundsatz“ vorzusehen und damit auch ausnahmsweise Anerkennungen ohne Prüfung zu erteilen, fanden nicht die notwendige Mehrheit.
Eine einschneidende Änderung im Vergleich zu der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist darin zu sehen, dass nach den Ärztetagen in Rostock (2002) und Köln (2003) ein neuer „Hausarzt“ geschaffen worden ist, der die Facharztbezeichnung „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ tragen soll. Diese Vereinigung wurde als Kompromiss der Inneren Medizin und der Hausärzteverbände gesehen.
Die Delegierten der Vertreterversammlung haben aber mit der notwendigen 2/3-Mehrheit daneben einen „Facharzt für die Gesamte Innere Medizin“ etabliert, der im Rahmen seiner Weiterbildung – ähnlich dem jetzigen Internisten – ein breites Spektrum in den verschiedensten Schwerpunkten erwerben soll.
Diese Qualifikation soll in erster Linie für den stationären Bereich von Bedeutung sein, da für Krankenhäuser der Regel- und Grundversorgung die Notwendigkeit gesehen wird, einen Internisten mit breitem Spektrum zu erhalten, da es für die Häuser auch nicht finanzierbar wäre, Internisten der verschiedensten Schwerpunkte im Hause vorzuhalten.
Mit der neuen Weiterbildungsordnung wird auch eine gemeinsame Basisweiterbildung (sogen. Common trunk) eingeführt. Damit sollen, etwa im Bereich der chirurg. Fachgebiete aber auch in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin gemeinsame Weiterbildungsabschnitte etabliert werden. Nicht vorgesehen ist, dass am Ende der Basisweiterbildung eine Prüfung abgelegt wird. Vielmehr wird am Ende der kompletten Weiterbildung eine Prüfung abgelegt, in der beide Weiterbildungsabschnitte Prüfungsgegenstand sind (z.B. Innere Medizin und der jeweilige Schwerpunkt).
Es bleibt abzuwarten, ob die Weiterbildungsordnung von dem zuständigen Aufsichtsministerium genehmigt wird.
Wirksamkeitsvoraussetzung ist in jedem Fall die Genehmigung und die Veröffentlichung im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz.
Wir bitten von Anträgen bis zur Veröffentlichung abzusehen.
Zwischenzeitlich hat der Vorstand der Bundesärztekammer Richtlinien zur Musterweiterbildungsordnung beschlossen und den Landesärztekammern zur Umsetzung empfohlen. Diese Richtlinien finden Sie hier:
Richtlinien zur Muster WBO 2003
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Ihr Ansprechpartner |
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Herr Paul Hauschild |
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Telefon 0651 994759 - 20 |
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