Bezirksärztekammer Trier
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  Medikamente ohne Zuzahlung ab Juli 2006 im Internet abrufbar  
 
  Bei Präparaten, die mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen, können die Kassen ab Juli 2006 ganz auf die Zuzahlung verzichten.  
 
  Gesetzliche Grundlage für den Zuzahlungsverzicht ist das AVWG. Hierfür haben die Kassen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen fixiert, die am 1. Juli 2006 in Kraft treten sollen. Arzneimittel, deren Apothekenverkaufspreis die Zuzahlungsgrenze nicht überschreiten, werden dann von der Zuzahlung freigestellt. Etwa 1.000 Präparate werden davon betroffen sein. Zur Orientierung verweisen wir auf zwei Internet Angebote: Voraussichtlich ab 5. Juli 2006 kann auf der Homepage der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen unter www.gkv.info vierzehntägig abgefragt werden, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind. Fachkreise können über eine Exceldatei gezielt sortieren: u.a. nach Wirkstoffen, Handelsnamen, Dosierungen (Wirkstärken) oder Preis. Ein ähnliches Angebot bietet www.pharmazie.com. Gegen eine Nutzungsgebühr von 4,95 € monatlich gibt es dort zusätzliche Infos zu den einzelnen Wirkstoffen.  
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