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Bezirksärztekammer Trier |
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Aktuelles - Archiv |
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30 Jahre Schlichtung: Entwicklung einer fairen Fehlerkultur |
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Der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer hilft Patienten und Ärzten, Verdachtsmomente aufzuklären (PM LÄK RLP Mainz, den 24.11.2008) |
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Mit Offenheit beim Fehlermanagement setzen Ärztinnen und Ärzte Signale: Ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten, stellt Professor Dr. Frieder Hessenauer, Präsident der Landesärzte-kammer Rheinland-Pfalz, fest.
Schließlich werden medizinische Behandlungen immer leistungsfähiger und dabei auch immer komplexer, weil sowohl in den Praxen als auch in den Krankenhäusern immer mehr Patienten in immer kürzerer Zeit versorgt werden müssen. Arbeitsverdichtung und Kostendruck erhöhen zusätzlich das Risiko für Fehler. „Hohe Qualität und Sicher-heit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen“, so der Landesärztekammer-Präsident. Dazu gehört aber auch, dass Fehler und Beinahe-Fehler nicht länger verschwiegen werden, sondern dass darüber gesprochen wird. Hessenauer: „Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen.“ Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, bringt wichtige Erkenntnisse für Fortbildung und Qualitätssicherung.
Patienten, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind und einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können sich in Mainz an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wenden. Dort erhalten sie nun schon 30 Jahre ärztlichen Sachverstand und objektive Gutachten, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen.
Pro Jahr wird im Mainzer Schlichtungsausschuss etwa rund 400 Anträgen nachgegangen. Rund zwei Drittel der Anträge beziehen sich auf Vorfälle im Krankenhaus; ein Drittel der Anträge bezieht sich auf den ambulanten Bereich. Das war auch im vergangenen Jahr wieder so. 2007 gingen insgesamt 412 Anträge ein. Davon wurden 264 durch unabhängige Gutachter überprüft und von dem Schlich-tungsausschuss sachlich beschieden; der Rest erledigte sich aus anderen Gründen. In 59 Fällen – das sind 22,35 Prozent der Sachentscheidungen – wurde ein Behand-lungsfehler oder ein Risikoaufklärungsmangel bejaht. Nur etwa jeder fünfte Verdacht hat sich also als tatsächlicher Fehler herausgestellt. Setzt man diese Zahl beispielswei-se noch in Relation zur Zahl der bei der Kassenärztlichen Vereinigung erfassten Behandlungsfälle, so ist der
Fehlerquotient gar im Promillebereich, berichtet Dr. jur. Rolf Höfel, der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses der Landesärztekammer und frühere Präsident des Landge-richts Mainz.
Die meisten der festgestellten Fehler passierten 2007 in der Allgemeinchirurgie und der operativen Orthopädie. Dabei handelte es sich überwiegend um Frakturen im Bereich des Handgelenks und der Hand sowie um Frakturen im Bereich der Schulter und des Oberarmes. Auch eitrige Arthritis lag mit an der Spitze der Behandlungsfehler, so geht es aus der Landesstatistik hervor.
„Auch wenn Behandlungsfehler landesweit nur eine geringe Häufigkeit haben, so nimmt der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer jeden eingehenden Antrag sehr ernst“, betont Höfel ausdrücklich. Auch deshalb hat Rheinland-Pfalz als bislang einzige Kammer schon seit einigen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in den Ausschuss integriert. Insgesamt ist der Schlichtungsausschuss in Mainz mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern.
Das Schlichtungsverfahren ist ein schriftliches Verfahren und für alle Beteiligten kostenfrei. Höfel: „Vor allem ist es freiwillig. Und fast alle Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich.“ Als Vorsitzender leitet Höfel das Schlichtungsverfahren. Er kann den Patienten auffordern, seinen Vortrag zu ergänzen, ein Kontrollblatt auszufüllen und weitere Un-terlagen beizubringen. Den betroffenen Arzt bittet er, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen und die Krankenunterlagen des Patienten vorzulegen. Der Haftpflichtversicherer des Arztes wird ebenfalls informiert. Auch von vor- und nachbe-handelnden Ärzten können Krankenunterlagen angefordert werden. Als Vorsitzender kann er auch Beteiligte persönlich anhören.
Ist der Sachverhalt hinreichend geklärt, schlägt Höfel den Beteiligten einen neutralen, medizinischen Sachverständigen vor, der überprüfen soll, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das erstellte Gutachten bekommen die Beteiligten schließlich zur Einsicht; es wird rechtliches Gehör gewährt. Bei begründeten Einwendungen wird der Sachverständige um eine ergänzende Stellungnahme gebeten. „Sind die Beteiligten mit dieser Begutachtung einverstanden, dann ist das Schlichtungsverfahren damit beendet“, erklärt Höfel. Widerspricht jedoch ein Beteiligter dem Gutachten oder bittet er um eine weitere Überprüfung, wird es den Mitgliedern des Schlichtungsausschusses zur Überprüfung zugeleitet. Höfel: „Der Beteiligte ist also stets Herr des Verfahrens!“
Sind danach alle fünf Ausschussmitglieder mit der Begutachtung einverstanden, teilt Höfel dies den Beteiligten als Entscheidungsvorschlag mit. Widerspricht ein Mitglied des Schlichtungsausschusses der Entscheidung, so wird der Fall in einer Sitzung des Schlichtungsausschusses verhandelt und dann durch entsprechende Beschlussfassung ein Entscheidungsvorschlag festgestellt. Ganz wichtig dabei: Ein Beschluss kommt nur dann zustande, wenn ihm mindestens vier Ausschussmitglieder zustimmen.
Der Schlichtungsausschuss selbst regelt jedoch nicht die Frage einer eventuellen erforderlichen finanziellen Entschädigung. Ist aber ein vorwerfbares ärztliches Fehlver-halten festgestellt worden, so kann der Patient das Gutachten und die Einverständniserklärungen der Ausschussmitglieder nutzen, um mit der Haftpflichtversicherung des Arztes zu verhandeln.
Kurzum: Der Schlichtungsausschuss bietet unabhängige Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen. Der Patient kann durch effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behand-lungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. Und auch dies deckt sich mit den bundesweiten Erfahrungen: In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachter-kommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaf-tungsstreitigkeiten beigelegt. Und wird nach der Begutachtung doch noch der Rechtsweg beschritten, so werden die Gutachten der Kommissionen überwiegend bestätigt. All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit im Schlichtungsausschuss.
Der Schlichtungsausschuss ist erreichbar bei der:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Schlichtungsausschuss
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Telefon 06131/28822-46 oder 06131/28822-45
Fax 06131/28822-77
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Ihr Ansprechpartner |
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Herr Paul Hauschild |
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Telefon 0651 994759 - 20 |
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