Bezirksärztekammer Trier
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  Notfalldienstordnung  
 
  Durch die neue Notfalldienstordnung, die von den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammer Trier im Mai d.J. verabschiedet worden ist und die den betreffenden Ärztinnen und Ärzten in den vergangenen Tagen zugeleitet wurde, geht die Zuständigkeit des Notdienstes zum 01.01.2004 auf die Kassenärztliche Vereinigung Trier über.  
 
  Änderungen des Notfalldienstplanes leiten Sie bitte ab dem 01.01.2004 an die KV Trier. Hinweisen möchten wir auf folgende Regelung der Notfalldienstordnung: Die blose Nichteinteilung zum Notdienst - auf kollegialer Basis - stellt keinen Befreiungsgrund dar. Nach der Übergangsregelung blieben die von der Bezirksärztekammer Trier ausgesprochenen Befreiungen bis zum 31.12.2004 gültig. Zum 01.01.2005 muss eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahmen am Notdienst von der KV Trier beantragt werden.  
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