Bezirksärztekammer Trier
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Aktuelles
 
  Leichenschau  
 
  Der Bestatterverband in Rheinland Pfalz weißt auf die Problematik hin, dass die Feststellung des Todes häufig den Hinterbliebenen überlassen bleibt.  
 
  Viele Ärzte, obwohl sie sachlich und fachlich kompetent sind, würden die Leichenschau erst nach vielen Stunden durchführen, teilweise erst am nächsten Morgen. Nach § 11 Bestattungsgesetz ist zwingend vorgeschrieben, dass der Tod von einem Arzt festzustellen ist. Jeder Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen. Ärzte die dagegen vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen handeln gem. § 19 BestG ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden.  
 
 
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