| Bezirksärztekammer Trier | |
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| Leichenschau | ||
| Der Bestatterverband in Rheinland Pfalz weißt auf die Problematik hin, dass die Feststellung des Todes häufig den Hinterbliebenen überlassen bleibt. | ||
| Viele Ärzte, obwohl sie sachlich und fachlich kompetent sind, würden die Leichenschau erst nach vielen Stunden durchführen, teilweise erst am nächsten Morgen. Nach § 11 Bestattungsgesetz ist zwingend vorgeschrieben, dass der Tod von einem Arzt festzustellen ist. Jeder Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen. Ärzte die dagegen vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen handeln gem. § 19 BestG ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden. | ||
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Trier
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