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Aktuelles
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Trier

Mit Stadtratsbeschluss vom 17.11.2016 hat der Rat der Stadt Trier entschieden, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber und weitere nicht krankenversicherte Hilfeempfänger gemäß § 264 I SGB V einzuführen.


Die Stadt Trier wird zum 01.01.2017 der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 I SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz beitreten.

Unter diesen Personenkreis fallen Asylbewerber, die sich nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten. Hier besteht für die betroffenen Menschen gemäß der §§ 3, 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz lediglich ein Anspruch auf einen eingeschränkten Leistungskatalog (nur akute Schmerzbehandlungen/ Notversorgung). Aufgrund der „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung in Rheinland-Pfalz“ wurde für die Stadt Trier die KKH als ausführende Krankenkasse festgelegt.

Weiterhin wird die elektronische Gesundheitskarte auch für den Personenkreis nach § 264 II SGB V eingeführt.

Die elektronische Gesundheitskarte begründet keinen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich lediglich um den Übergang der verwaltungstechnischen Abwicklung der Kosten zur Gesundheit (Krankenhilfe) von der Verwaltung an eine Krankenkasse.

Im Rahmen der Vorbereitung der Einführung der Gesundheitskarte werden die in Trier ansässigen Krankenkassen sowohl über das Instrument Gesundheitskarte als auch über den bevorstehenden möglichen Beitritt von Personen zu den jeweiligen Kassen unterrichtet. 



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Copyright | 2024 Bezirksärztekammer Trier. Letzte Aktualisierung: 15.05.2018
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