Das Trierer Medizinrechtssymposium“ beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit dem hochaktuellen neuen Korruptionsstraftatbestandes des § 299 a Strafgesetzbuch. Die Referenten, die den Straftatbestand aus Sicht der Staatsanwaltschaft, der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft beleuchteten, waren sich einig, dass neben den bereits seit langen existierenden Regelungen des Berufs- und Sozialrechts nun auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Aktuelle Ermittlungsverfahren gebe es laut Generalstaatsanwalt Dr.iur. Jürgen Brauer, Koblenz, aktuell nicht. Dr. Brauer stellt die Sichtweise der Staatsanwaltschaft dar.
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Die Sichtweise der Ärzteschaft präsentierte Herr RA Frhr. Constantin Droste zu Senden.
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Frau Dr. jur. Andrea Henke-Klar, Techniker Krankenkasse in Hamburg, stellte die Sichtweise der Ersatzkassen dar.
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Die Probleme und Fallstricke der Zusammenarbeit zwischen Honorarärzten und Krankenhäusern vor dem Hintergrund des Antikorruptionsgesetzes erläuterte Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. und Fachanwalt für Medizinrecht
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Rechtsfragen zum Organisationsverschulden am Krankenhaus, insbesondere der Zivil- und Strafrechtlichen Haftung der Krankenhausleitung stellte Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Dorn,
Fachanwalt für Medizinrecht, Mainz vor.
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Über die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung der EU auf den Datenschutz und die Transparenz im Gesundheitswesen referierte Prof. Dr. jur. Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz.
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