eHBA laufen aus: Austauschfrist endet am 30. Juni 2026

Viele elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.1 müssen erneut ausgetauscht werden. Die Bezirksärztekammer Trier ruft alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte dazu auf, zeitnah eine Austausch- bzw. Folgekarte zu beantragen. Das gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber eines ausschließlich RSA-fähigen eHBA (Arztausweis) oder SMCB (Praxisausweis).

Warum ein Austausch notwendig ist

Mehrere Gründe führen dazu, dass eHBA spätestens bis zum 30. Juni 2026 ersetzt werden müssen – selbst dann, wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist.

Ein zentraler Faktor ist die Umstellung der Telematikinfrastruktur (TI) auf das neue Verschlüsselungsverfahren ECC. Ursprünglich sollten alle nicht ECC fähigen Karten bis Ende 2025 getauscht werden. Aufgrund von Produktions- und Lieferengpässen wurde die Frist jedoch verlängert: Alte Karten können noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden und werden am 1. Juli automatisch deaktiviert.

Austausch neuerer eHBA von D-Trust und SHC+Care

Bei den eHBA, die bereits ECC-fähig sind und trotzdem getauscht werden müssen, handelt es sich um Karten der Anbieter D-Trust und SHC+Care. Laut den Herstellern gibt es in bestimmten Infineon-Chips eine Schwachstelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb nur bis zum 30. Juni 2026 für die qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden.

Erkenn­bar sind die betroffenen Ausweise am Schriftzug „Idemia“ auf der Rückseite. Die Hersteller haben die betroffenen Kundinnen und Kunden bereits per E-Mail informiert. Wer diese Nachricht erhalten und bereits reagiert hat, muss in der Regel nicht selbst aktiv werden – vorausgesetzt, die hinterlegte E-Mail-Adresse ist noch aktuell.

Achtung: Bestellungen beim Hersteller D-Trust müssen spätestens bis zum 28. Mai 2026  vollständig eingegangen sein, damit ein rechtzeitiger Umtausch des eHBA durch D-Trust gewährleistet werden kann.