Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärzte-kammer Trier

Wahlbekanntmachung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Trier

 

Gem. § 7 Wahlordnung der Bezirksärztekammer Trier wird Folgendes bekannt gemacht: 

 

  1. Der Wahltag wurde vom Wahlleiter im Einvernehmen mit dem Vorstand der Bezirksärztekammer Trier auf Mittwoch, 23.09.2026, festgesetzt. 

  2. Das Wählerverzeichnis kann vom 26.07.2026 bis 02.08.2026 bei der Bezirksärztekammer Trier, Schönbornstr. 10, 54295 Trier, zu deren Geschäftszeiten (Mo. – Do. 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Beanstandungen der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses sind schriftlich innerhalb der Auslegungsfrist beim Wahlleiter der Bezirksärztekammer Trier, Schönbornstr. 10, 54295 Trier, zu erheben.

     

  3. Nach der Hauptsatzung der Bezirksärztekammer Trier sind 30 Delegierte für die Vertreterversammlung zu wählen. 

     

  4. Es wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert: 

    Die Wahlvorschläge sind schriftlich bis zum 11.08.2026, 18.00 Uhr, bei dem Wahlleiter, Bezirksärztekammer Trier, Schönbornstr. 10, 54295 Trier, einzureichen. Die Geschäftsstelle der Bezirksärztekammer Trier ist zur Abgabe am 11.08.2026 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

    Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl berücksichtigt werden. Die Vorgeschlagenen sind unter Angabe der Reihenfolge, der Vor- und Zunamen und der Dienst- oder Privatanschrift sowie, soweit vorhanden, deren E-Mail-Adresse zu bezeichnen.

    Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Vorgeschlagenen darüber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind. Die Einverständniserklärung kann nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden. 

    Jeder Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch einen auf ihm Vorgeschlagenen ist unzulässig.

    Der Name des an erster Stelle genannten Vorgeschlagenen ist das Kennwort des Wahlvorschlages. Dieses Kennwort kann durch bis zu vier Kennworte ergänzt bzw. ersetzt werden. 

    Die Wahlvorschläge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs gelistet. Gehen Wahlvorschläge zeitgleich oder vor dieser Bekanntmachung des Wahltages ein, wird die Reihenfolge durch den Wahlausschuss per Los festgelegt. 

    Die Verbindung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) ist unzulässig.

 

Trier, 02.05.2026

gez. Dr.med. Patrick Albrecht 
- Wahlleiter -