Wichtige Information für Weiterbildungsbefugte und Weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte

Für Weiterbildungsbefugte:

Ablauf der Befugnisse für die WBO 2022:

Weiterbildungsbefugnisse, die noch nach der Weiterbildungsordnung 2006 erteilt wurden (vor dem 02.01.2022 beantragt), waren für die Weiterbildung von AssistentInnen, die nach WBO 2022 ihre Weiterbildung abschließen, nur bis zum 31.12.2025 gültig. 

Sofern noch nicht geschehen, beantragen Sie bitte umgehend eine aktuelle Befugnis. Bereits erteilte Befugnisse nach der WBO 2022 sind hiervon nicht betroffen.

Digitale Antragstellung:

Bitte nutzen Sie unsere digitale Plattform zur Neubeantragung Ihrer Befugnis. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine „Verlängerung“ Ihrer bestehenden Befugnis in abgekürzter Form, weil diese nach der neuen Rechtsgrundlage der Weiterbildungsordnung 2022 bewertet wird. Über Ihren Mitgliederzugang auf unserer Homepage können Sie den Antrag unter dem Stichwort „Weiterbildungsbefugnis“ stellen.

e-Logbuch:

Zugang zur Bestätigung von elektronischen Logbüchern haben nur Ärztinnen und Ärzte, bei denen eine gültige Befugnis eingetragen ist. Bitte teilen Sie Ihren Weiterzubildenden Ihren Benutzernamen mit, den Sie über „eLogbuch login“ finden.

 

 

Für Weiterzubildende:

Übergangsbestimmungen für Zusatzbezeichnungen und Schwerpunkte laufen am 01.01.2027 ab:

Der Erwerb von Zusatz- und Schwerpunktbezeichnungen auf der Grundlage der WBO 2006 ist nur noch bis zum 01.01.2027 möglich (Ausschlussfrist). 

Bei Antragstellung müssen alle Voraussetzungen zum Erwerb erfüllt sein.

e-Logbuch:

Die Antragstellung für alle Bezeichnungen erfolgt weiterhin in Papierform. Die Möglichkeit, das eLogbuch an die Bezirksärztekammer freizugeben, nutzen Sie bitte nur, wenn Unklarheiten zu überprüfen wären, jedoch nicht für die Einreichung zu einem Antrag.